Leistung · Bremen

Lohnbuchhaltung in Bremen – pünktlich zum Monatsende

Löhne müssen stimmen und sie müssen fristgerecht raus. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive Meldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen.

Eine falsche Lohnabrechnung kostet doppelt: Vertrauen bei den Mitarbeitenden und Geld bei Nachforderungen. Deshalb ist Lohnbuchhaltung bei uns kein Nebenprodukt, sondern ein eigener Arbeitsablauf mit festen Terminen und klaren Meldewegen.

Wir rechnen für Betriebe mit einzelnen Minijobbern genauso ab wie für Teams mit mehreren Dutzend Beschäftigten, Schichtzuschlägen und wechselnden Einsatzorten.

Was wir konkret übernehmen

01

Laufende Abrechnung

Monatliche Entgeltabrechnung inklusive Zuschlägen, Sachbezügen und Einmalzahlungen.

02

Meldewesen

An- und Abmeldungen, Beitragsnachweise und Jahresmeldungen an die Sozialversicherungsträger.

03

Lohnsteuer-Anmeldungen

Fertigung und fristgerechte Übermittlung an das Finanzamt gemäß § 6 Nr. 4 StBerG.

04

Minijob und Übergangsbereich

Korrekte Einstufung bei geringfügiger Beschäftigung und im Übergangsbereich.

05

Bescheinigungen

Entgeltbescheinigungen für Krankenkassen, Elterngeldstellen, Behörden und Banken.

06

Prüfungsbegleitung

Aufbereitung der Unterlagen für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Stammdaten

    Arbeitsverträge, Steuer-IDs, Krankenkassen und Zuschlagsregeln werden einmalig erfasst.

  2. 02

    Monatsmeldung

    Sie melden Stunden, Zuschläge und Fehlzeiten bis zu einem festen Stichtag.

  3. 03

    Abrechnung

    Wir rechnen ab, erstellen Meldungen und übermitteln die Lohnsteuer-Anmeldung.

  4. 04

    Auszahlung

    Sie erhalten Abrechnungen, Zahlungsliste und Buchungsbeleg rechtzeitig vor dem Zahltag.

Branchen mit besonderen Lohnthemen

In der Gastronomie sind Aushilfen, Trinkgeld und wechselnde Stunden das Thema. Im Bau geht es um Baulohn, SOKA-Bau und Erschwerniszuschläge. Bei Pflege- und Sicherheitsdiensten dominieren Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge. Wir kennen diese Konstellationen aus der täglichen Praxis in Bremen.

Wichtig ist in allen Fällen die saubere Dokumentation der Arbeitszeit. Wir sagen Ihnen, welche Aufzeichnungen erforderlich sind, damit eine Prüfung nicht zum Problem wird.

Fristen, die wir für Sie einhalten

Beitragsnachweise sind spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, die Beiträge selbst am drittletzten Bankarbeitstag. Lohnsteuer-Anmeldungen richten sich nach Ihrem Anmeldungszeitraum – monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

Damit das funktioniert, brauchen wir Ihre Stundenmeldungen zu einem festen Stichtag. Diesen Stichtag legen wir gemeinsam fest, nicht wir allein.

Grenzen unserer Befugnis

Die steuerliche und rechtliche Beurteilung besonderer Lohnsachverhalte – etwa eine mögliche Scheinselbstständigkeit oder komplexe Gestaltungsfragen – gehört zum Steuerberater oder Rechtsanwalt. Wir erkennen solche Fälle, sprechen sie an und binden den richtigen Partner ein.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Stunden melden?+

Wir vereinbaren einen festen Stichtag, üblicherweise zwischen dem 20. und 25. des Monats. So bleibt genug Zeit für Abrechnung, Meldungen und Zahlungsläufe.

Rechnen Sie auch Minijobs ab?+

Ja, einschließlich Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und Beachtung der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze.

Dürfen Sie Lohnsteuer-Anmeldungen übermitteln?+

Ja. Die Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen ist einem Buchhaltungsbüro nach § 6 Nr. 4 StBerG ausdrücklich erlaubt.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?+

Wir stellen die angeforderten Unterlagen zusammen und begleiten die Prüfung organisatorisch. Rechtliche Vertretung übernimmt ein Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Anrufen · +49 1577 9854532