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Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

§ 6 Nr. 4 StBerG

Die MTHB Unternehmensberatung GbR ist ein Buchhaltungsbüro und keine Steuerberatungskanzlei. Wir übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse die laufende Finanzbuchhaltung, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

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Sprechen wir über Ihre Buchhaltung.

Telefon

+49 1577 9854532

Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr

Sprachen

Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch und Rumänisch.

Häufige Fragen

Ist die MTHB Unternehmensberatung GbR eine Steuerberatungskanzlei?+

Nein. Wir sind ein Buchhaltungsbüro. Steuerliche Beratung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und die Vertretung gegenüber Finanzbehörden erfolgen durch unsere kooperierenden Steuerberater-Partner.

Welche Tätigkeiten darf ein Buchhaltungsbüro übernehmen?+

Zulässig sind insbesondere das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG), sofern die gesetzlichen Qualifikations- und Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

Erstellen Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen?+

Nein. Die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine umfassende steuerliche Beratung gehören nicht zu den Befugnissen eines Buchhaltungsbüros. Diese Leistungen übernehmen unsere Steuerberater-Partner.

Wie übergebe ich meine Belege?+

Digital oder in Papierform. Wir sortieren, digitalisieren und archivieren Ihre Belege, klären fehlende Unterlagen und richten auf Wunsch digitale Beleg- und Freigabeprozesse ein.

Welche Branchen betreuen Sie?+

Unter anderem Transport und Logistik, Gastronomie, Handel, Import und Export, Handwerk, Bau und Baunebengewerbe, Arztpraxen sowie Selbstständige und Freiberufler.

Welche Rechtsformen betreuen Sie?+

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR, Einzelunternehmen und Freiberufler.

Rechnen Sie auch Minijobs und kurzfristig Beschäftigte ab?+

Ja. Wir rechnen Vollzeit-, Teilzeit-, Minijob- und kurzfristig Beschäftigte ab und berücksichtigen Arbeitszeiten, Überstunden, Zuschläge, Urlaub und Fehlzeiten.

Wann sind Sie erreichbar?+

Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter +49 1577 9854532. Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

Anrufen · +49 1577 9854532