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Finanzbuchhaltung · Lohnbuchhaltung · Belegorganisation
Die MTHB Unternehmensberatung GbR ist ein Buchhaltungsbüro für laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung. Wir unterstützen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der ordnungsgemäßen Organisation, Bearbeitung und Digitalisierung ihrer laufenden Buchhaltungsunterlagen.
Mo · Di · Mi · Do · Fr 08:00–17:00 Uhr

Hinter MTHB stehen feste Ansprechpartner, kurze Wege und eine verlässliche Zusammenarbeit.
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Wir arbeiten zuverlässig, strukturiert und digital. Unser Ziel ist es, dass Ihre Belege, Buchhaltungsdaten und Lohnunterlagen vollständig, übersichtlich und termingerecht bearbeitet werden.
Wir übernehmen die laufende Bearbeitung und Organisation Ihrer Buchhaltungsunterlagen im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Wir übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen und Arbeitgeber im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Wir sorgen dafür, dass Ihre laufenden Buchhaltungsunterlagen geordnet und vollständig vorbereitet sind – als zuverlässige Grundlage für Ihr Unternehmen und für die weitere Bearbeitung durch den Steuerberater.
Wir verfügen über Erfahrung in der Finanz- und Lohnbuchhaltung für Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen:
B-01
Transport und Logistik
B-02
Gastronomie, Cafés, Imbisse, Lieferdienste
B-03
Handel, Groß-, Einzel- und Onlinehandel
B-04
Import und Export
B-05
Handwerk und Dienstleistung
B-06
Bau und Baunebengewerbe
B-07
Arztpraxen und Gesundheitsdienstleister
B-08
Selbstständige und Freiberufler
Wir berücksichtigen die besonderen Anforderungen der jeweiligen Branche, zum Beispiel Kassenführung in der Gastronomie, Fahrzeug- und Tourenunterlagen im Transportbereich, Warenbewegungen im Handel oder Arbeitszeit- und Baustellenunterlagen im Handwerk und Baugewerbe.
Die MTHB Unternehmensberatung GbR ist keine Steuerberatungskanzlei. Bei steuerlichen Themen arbeiten wir eng mit qualifizierten Steuerberater-Partnern zusammen.
| Nr. | MTHB Unternehmensberatung GbR | Steuerberater-Partner |
|---|---|---|
| T-01 | Laufende Finanzbuchhaltung und Organisation der Belege | Steuerliche Beratung und verbindliche steuerrechtliche Beurteilung |
| T-02 | Kontierung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle | Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen |
| T-03 | Bearbeitung von Bank, Kasse, Rechnungen und offenen Posten | Erstellung, Prüfung und Übermittlung von Steuererklärungen |
| T-04 | Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung | Steuerliche und rechtliche Prüfung besonderer Lohnsachverhalte |
| T-05 | Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen | Vertretung gegenüber Finanzbehörden und steuerliche Rechtsbehelfe |
| T-06 | Vorbereitung der Unterlagen für Jahresabschluss und Steuererklärung | Steuerliche Gestaltungsberatung und individuelle Steuerplanung |
Die Befugnisse eines Buchhaltungsbüros sind gesetzlich begrenzt. Zulässig sind insbesondere das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen – sofern die gesetzlichen Qualifikations- und Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Nicht umfasst sind beispielsweise die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder eine umfassende steuerliche Beratung.
Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.
§ 6 Nr. 4 StBerG
Die MTHB Unternehmensberatung GbR ist ein Buchhaltungsbüro und keine Steuerberatungskanzlei. Wir übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse die laufende Finanzbuchhaltung, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Sprachen
Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch und Rumänisch.
Nein. Wir sind ein Buchhaltungsbüro. Steuerliche Beratung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und die Vertretung gegenüber Finanzbehörden erfolgen durch unsere kooperierenden Steuerberater-Partner.
Zulässig sind insbesondere das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG), sofern die gesetzlichen Qualifikations- und Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.
Nein. Die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine umfassende steuerliche Beratung gehören nicht zu den Befugnissen eines Buchhaltungsbüros. Diese Leistungen übernehmen unsere Steuerberater-Partner.
Digital oder in Papierform. Wir sortieren, digitalisieren und archivieren Ihre Belege, klären fehlende Unterlagen und richten auf Wunsch digitale Beleg- und Freigabeprozesse ein.
Unter anderem Transport und Logistik, Gastronomie, Handel, Import und Export, Handwerk, Bau und Baunebengewerbe, Arztpraxen sowie Selbstständige und Freiberufler.
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR, Einzelunternehmen und Freiberufler.
Ja. Wir rechnen Vollzeit-, Teilzeit-, Minijob- und kurzfristig Beschäftigte ab und berücksichtigen Arbeitszeiten, Überstunden, Zuschläge, Urlaub und Fehlzeiten.
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter +49 1577 9854532. Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.