Finanzbuchhaltung · Lohnbuchhaltung · Belegorganisation

Ihre Buchhaltung, sauber und pünktlich.

Die MTHB Unternehmensberatung GbR ist ein Buchhaltungsbüro für laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung. Wir unterstützen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der ordnungsgemäßen Organisation, Bearbeitung und Digitalisierung ihrer laufenden Buchhaltungsunterlagen.

Mo · Di · Mi · Do · Fr 08:00–17:00 Uhr

Schreibtisch mit geordneten Buchhaltungsordnern und Belegablage im Büro der MTHB Unternehmensberatung GbR

Unser Team

Hinter MTHB stehen feste Ansprechpartner, kurze Wege und eine verlässliche Zusammenarbeit.

MT

Foto folgt

Gesellschafter

Mohamed Tadmory

Leistungen

Wir arbeiten zuverlässig, strukturiert und digital. Unser Ziel ist es, dass Ihre Belege, Buchhaltungsdaten und Lohnunterlagen vollständig, übersichtlich und termingerecht bearbeitet werden.

01

Laufende Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen die laufende Bearbeitung und Organisation Ihrer Buchhaltungsunterlagen im gesetzlich zulässigen Rahmen.

  • Sortierung, Digitalisierung und Archivierung von Belegen und Rechnungen
  • Organisation von Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Kontierung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle
  • Bearbeitung laufender Belege, Kassenunterlagen und Bankbewegungen
  • Führung und Prüfung von Kassenbüchern
  • Abstimmung von Bankkonten und Zahlungsbewegungen
  • Bearbeitung und Überwachung offener Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Klärung fehlender Belege und Rückfragen bei unvollständigen Unterlagen
  • Erstellung laufender Buchhaltungsunterlagen und betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Vorbereitung und strukturierte Übergabe der Unterlagen an den Steuerberater
  • Einrichtung und Optimierung digitaler Buchhaltungs-, Beleg- und Freigabeprozesse
02

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen und Arbeitgeber im gesetzlich zulässigen Rahmen.

  • Anlage und Pflege von Arbeitnehmer-Stammdaten
  • Bearbeitung von Eintritten, Austritten und Änderungen bei Mitarbeitern
  • Vorbereitung und Verarbeitung der monatlichen Lohn- und Gehaltsdaten
  • Arbeitszeiten, Überstunden, Zuschläge, Urlaub, Krankheit und Fehlzeiten
  • Abrechnung von Vollzeit-, Teilzeit-, Minijob- und kurzfristig Beschäftigten
  • Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Auswertungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Bearbeitung laufender Meldungen im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung
  • Digitale Organisation und Archivierung von Lohn- und Personalunterlagen
  • Kommunikation zu monatlichen Änderungen und fehlenden Unterlagen

Wir sorgen dafür, dass Ihre laufenden Buchhaltungsunterlagen geordnet und vollständig vorbereitet sind – als zuverlässige Grundlage für Ihr Unternehmen und für die weitere Bearbeitung durch den Steuerberater.

Branchen

Wir verfügen über Erfahrung in der Finanz- und Lohnbuchhaltung für Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen:

B-01

Transport und Logistik

B-02

Gastronomie, Cafés, Imbisse, Lieferdienste

B-03

Handel, Groß-, Einzel- und Onlinehandel

B-04

Import und Export

B-05

Handwerk und Dienstleistung

B-06

Bau und Baunebengewerbe

B-07

Arztpraxen und Gesundheitsdienstleister

B-08

Selbstständige und Freiberufler

Wir berücksichtigen die besonderen Anforderungen der jeweiligen Branche, zum Beispiel Kassenführung in der Gastronomie, Fahrzeug- und Tourenunterlagen im Transportbereich, Warenbewegungen im Handel oder Arbeitszeit- und Baustellenunterlagen im Handwerk und Baugewerbe.

Rechtsformen

  • GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • GbR
  • Einzelunternehmen
  • Freiberufler

Wer was macht

Die MTHB Unternehmensberatung GbR ist keine Steuerberatungskanzlei. Bei steuerlichen Themen arbeiten wir eng mit qualifizierten Steuerberater-Partnern zusammen.

Nr.MTHB Unternehmensberatung GbRSteuerberater-Partner
T-01Laufende Finanzbuchhaltung und Organisation der BelegeSteuerliche Beratung und verbindliche steuerrechtliche Beurteilung
T-02Kontierung und Buchung laufender GeschäftsvorfälleErstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen
T-03Bearbeitung von Bank, Kasse, Rechnungen und offenen PostenErstellung, Prüfung und Übermittlung von Steuererklärungen
T-04Laufende Lohn- und GehaltsabrechnungSteuerliche und rechtliche Prüfung besonderer Lohnsachverhalte
T-05Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-AnmeldungenVertretung gegenüber Finanzbehörden und steuerliche Rechtsbehelfe
T-06Vorbereitung der Unterlagen für Jahresabschluss und SteuererklärungSteuerliche Gestaltungsberatung und individuelle Steuerplanung

Die Befugnisse eines Buchhaltungsbüros sind gesetzlich begrenzt. Zulässig sind insbesondere das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen – sofern die gesetzlichen Qualifikations- und Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Nicht umfasst sind beispielsweise die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder eine umfassende steuerliche Beratung.

(d) Bürozeiten
Montag08:00–17:00
Dienstag08:00–17:00
Mittwoch08:00–17:00
Donnerstag08:00–17:00
Freitag08:00–17:00
Samstag · SonntagGeschlossen

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

§ 6 Nr. 4 StBerG

Die MTHB Unternehmensberatung GbR ist ein Buchhaltungsbüro und keine Steuerberatungskanzlei. Wir übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse die laufende Finanzbuchhaltung, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

(e) Kontakt

Sprechen wir über Ihre Buchhaltung.

Telefon

+49 1577 9854532

Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr

Sprachen

Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch und Rumänisch.

Häufige Fragen

Ist die MTHB Unternehmensberatung GbR eine Steuerberatungskanzlei?+

Nein. Wir sind ein Buchhaltungsbüro. Steuerliche Beratung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und die Vertretung gegenüber Finanzbehörden erfolgen durch unsere kooperierenden Steuerberater-Partner.

Welche Tätigkeiten darf ein Buchhaltungsbüro übernehmen?+

Zulässig sind insbesondere das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Fertigung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG), sofern die gesetzlichen Qualifikations- und Tätigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

Erstellen Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen?+

Nein. Die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine umfassende steuerliche Beratung gehören nicht zu den Befugnissen eines Buchhaltungsbüros. Diese Leistungen übernehmen unsere Steuerberater-Partner.

Wie übergebe ich meine Belege?+

Digital oder in Papierform. Wir sortieren, digitalisieren und archivieren Ihre Belege, klären fehlende Unterlagen und richten auf Wunsch digitale Beleg- und Freigabeprozesse ein.

Welche Branchen betreuen Sie?+

Unter anderem Transport und Logistik, Gastronomie, Handel, Import und Export, Handwerk, Bau und Baunebengewerbe, Arztpraxen sowie Selbstständige und Freiberufler.

Welche Rechtsformen betreuen Sie?+

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR, Einzelunternehmen und Freiberufler.

Rechnen Sie auch Minijobs und kurzfristig Beschäftigte ab?+

Ja. Wir rechnen Vollzeit-, Teilzeit-, Minijob- und kurzfristig Beschäftigte ab und berücksichtigen Arbeitszeiten, Überstunden, Zuschläge, Urlaub und Fehlzeiten.

Wann sind Sie erreichbar?+

Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter +49 1577 9854532. Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

Anrufen · +49 1577 9854532